Flurstückszerlegung
Flurstückszerlegungen sind hoheitliche Vermessungen und dürfen in Baden-Württemberg
für Privatpersonen, Firmen und Gemeinden nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
durchgeführt werden.
Das Vermessungsbüro Mengesdorf berücksichtigt Ihre Planungen und berät Sie in
allen Belangen der Vermessung.
Bei bebauten Grundstücken dürfen durch die Zerlegung keine baurechtswidrigen
Zustände entstehen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der diesbezüglichen Überprüfung und
beraten Sie ggf. über sonstige notwendige Maßnahmen.
Die Abrechnung der Zerlegung richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung des Landes Baden-Württemberg und kostet bei allen ÖbVI gleich viel.
Nach der Ausführung wird die Zerlegung vom zuständigen Vermessungsamt geprüft und das
Liegenschaftskataster fortgeführt. danach erhält der Eigentümer den Fortführungsnachweis mit den neuen
Flurstücken.
Parallel wird vom Vermessungsamt eine Ausfertigung an das zuständige Grundbuchamt
übersandt, bei dem dann innerhalb von zwei Jahren der Vollzug zu beantragen ist.
Erst mit der Eintragung im Grundbuch ist die Zerlegung rechtskräftig vollzogen.