Verschmelzung
Wenn aus mehreren Flurstücken ein Flurstück gebildet werden soll, nennt man das Verschmelzung.
Der Ablauf ist der gleiche wie bei einer Zerlegung: Das zuständige Vermessungsamt prüft die Vermessung und führt das Liegenschaftskataster fort, danach kann das neue Flurstück im Grundbuch eingetragen werden.