Schnurgerüstabnahme
Für eine Neubaumaßnahme ist eine genaue Lagebestimmung des Gebäudes nach dem Ausheben der Baugrube erforderlich. Diese Schnurgerüstabnahme muss der Baurechtsbehörde zur Baugenehmigung vorgelegt werden.
Unser Leistungsspektrum für eine Schnurgerüstabnahme
- Antrag der Haus- bzw. Kellerachsen auf dem Schnurgerüst
- Antrag der Höhenkote nach der Werksplanung
- Fertigen einer Schnurgerüstbescheinigung und eines Messprotokolls
- Weiterleiten des Protokolls und der Bescheinigung an die zuständige Baubehörde