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Schnurgerüstabnahme

Für eine Neubaumaßnahme ist eine genaue Lagebestimmung des Gebäudes nach dem Ausheben der Baugrube erforderlich. Diese Schnurgerüstabnahme muss der Baurechtsbehörde zur Baugenehmigung vorgelegt werden.

Unser Leistungsspektrum für eine Schnurgerüstabnahme

  • Antrag der Haus- bzw. Kellerachsen auf dem Schnurgerüst
  • Antrag der Höhenkote nach der Werksplanung
  • Fertigen einer Schnurgerüstbescheinigung und eines Messprotokolls
  • Weiterleiten des Protokolls und der Bescheinigung an die zuständige Baubehörde